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■ Machen Sie auch Hausbesuche?

Ja.

 

■ Wie lange kann eine Behandlung sein?

Diese richtet sich immer nach der verordneten Therapieform.

 

■ Von wem bekomme ich ein Rezept?

Vom dafür zuständigen Arzt, z. B. Haus-, Kinder-, HNO-, Lungenarzt.

 

■ Wie lange ist ein vom Arzt ausgestelltes Rezept gültig?

Die Behandlung sollte innerhalb von 10 Tagen nach dem Ausstellungsdatum des Rezeptes begonnen werden. Lassen Sie für Physiotherapie/ Krankengymnastik und die Logopädie mehr als diese 10 Tage verstreichen, oder für Ergotherapie mehr als 14 Tage, müssen Sie erneut Ihren Arzt aufsuchen. Dieser kann Ihnen ggf. ein neues Rezept ausstellen.

 

■ Wie oft hinter einander kann ich ein Rezept erhalten?

Das legt der Arzt fest. Er richtet sich dabei nach der medizinischen Notwendigkeit und dem Heilmittelkatalog der Krankenkassen.

 

■ Kann ich Rezepte von verschiedenen Ärzten bekommen?

Ja, aber unter Berücksichtigung, dass der erste Arzt (bei gleicher Diagnose) über das folgende Rezept des zweiten Arztes in Kenntnis gesetzt wird.

 

■ Wie lange muss ich eine Behandlungspause machen, wenn ich kein Rezept mehr erhalte?

12 Wochen ab der letzten Behandlung.

 

■ Was geschieht, wenn ich wegen Krankheit oder Urlaub meine Therapie unterbrechen muss?

Dann kann die Behandlung zeitlich begrenzt unterbrochen werden.

 

■ Kann ich die Therapie auch privat weiter machen, wenn ich kein Rezept mehr vom Arzt erhalte?

Ja, auf die gleiche Diagnose ist das möglich.

 

■ Darf ich auf eigenen Wunsch die Therapie abbrechen?

Ja, unter Vorbehalt. Doch wir empfehlen immer eine Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt.

 

■ Wann muss ich für eine Rezept zuzahlen?

Ab dem 18. Lebensjahr, wenn Sie keine Zuzahlungsbefreiung haben.

 

■ Wie viel muss ich zuzahlen?

Pro Behandlung 10% des Behandlungswertes zuzüglich 10,00 € für das ausgestellte Rezept.

 

■ Wann und wo erhalte ich eine Zuzahlungbefreiung für Heilmittel?

Diese erhalten Sie nach Beantragung bei Ihre Krankenkasse.

 

 

 

 

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